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im Jahnhaus
Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen als .pdf
 

 Die Tennis- Squash und Badmintonanlage ist nach den gegebenen Möglichkeiten täglich gemäß Aushang für den Spielbetrieb geöffnet. Wir bieten Winter-Abonnement (30 oder 29 Wochen), Sommer-Abonnement (21 Wochen), Jahres-Abonnement (51 Wochen), Mehrfachkarten und Einzelstunden. Buchungen sind telefonisch, schriftlich, per Email oder in der Halle möglich. Auch bei telefonischer Festlegung von Spieltag, -stunde und Platznummer hat der Mieter verbindlich gebucht. Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten – für Tennis und Badminton – oder 30 Minuten - für Squash - und beginnt zur vollen oder halben Stunde. Maßgebend für Spielbeginn und -ende sind die Anlageuhren. Außerhalb der gebuchten Zeiten besteht kein Anrecht, auch nicht auf unbenutzten Plätzen. Sollten nicht belegte Plätze unberechtigt bespielt werden, sind vom Benutzer die vollen Einzelstundenpreise mit Aufschlag zu zahlen.
 Mit der Buchung hat der Mieter die Geschäfts- und Spielbedingungen anerkannt und ist zur Zahlung der Platzmiete verpflichtet. Die genannten Stundenpreise beziehen sich auf die Miete des Platzes, einschließlich Beheizung, ohne Beleuchtung, innerhalb einer Spielzeit, zu bestimmten Tagen und Tagesstunden. Die für die jeweilige Saison gültige Preisliste ist im Hallenvorraum ausgehängt, unter www.jahnhaus.com einsehbar oder wird auf Wunsch zugesandt. Der Mietpreis ist entsprechend der übersandten Mietrechnung für den Buchungszeitraum im voraus fällig. Für vom Mieter gebuchte, aber nicht gespielte Stunden besteht kein Ersatzanspruch.
 Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der Vermieter wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilten Platznummern während der Spielzeit zu ändern und zugeteilte Plätze für besondere Zwecke, z.B. Turniere, Reparaturen etc., in Anspruch zu nehmen gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete der Vergabe von Ersatzzeiten.
 Die Geschäfts- und Spielbedingungen werden mit dem Betreten der Anlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher wirksam. Der Aufenthalt in der Tennisanlage ist nur an den am Spiel beteiligten Personen gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Vermieters. Die Tennishalle darf nur mit geeigneten Hallen-Tennisschuhen ohne Profilsohle betreten werden. Tennisschuhe, die bereits auf Aschenplätzen oder in anderer Weise benutzt wurden, sind unzulässig. Der Zutritt zu den Umkleideräumen und Duschen und deren Benutzung ist nur Mietern und Mitspielern gestattet. Besucher sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
 In der Tennishalle ist Rauchen, Essen und Trinken sowie des Mitbringen von Tieren nicht gestattet.
 Alle Einrichtungen der Tennisanlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind funktionsgerecht, schonend und pfleglich zu behandeln. Mieter, Mitspieler und Besucher sind für die durch sie verursachten Schäden verantwortlich und haftbar. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.
 Alle technischen Einrichtungen der Sportanlage werden nur durch die Bevollmächtigten des Vermieters bedient, hierzu gehört insbesondere die Regulierung der Heizung und Lüftung.
 Es gelten die bei uns einsehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Zur Tennisausbildung stehen in bestimmen Rahmen Tennislehrer bzw. Übungsleiter zur Verfügung. Terminabsprachen, Umfang der Trainertätigkeit, Benutzung von Ballwurfmaschinen und Fragen zur Vergütung sind vom Mieter mit den Trainern direkt zu regeln. Der Vermieter übernimmt nur eine vermittelnde Funktion.
 Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Anlage bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Der Mieter ist verpflichtet, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Geschäfts- und Spielbedingungen anerkennen.
 Die Verletzung der Geschäfts-, und Spielbedingungen hat den Ausschluß von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements bzw. Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Abonnementstunden besteht in diesem Fall nur, soweit eine anderweitige Vermietung gegeben ist.
 Verwalter, Beauftragte und sonstige Mitarbeiter des Vermieters sind nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts- und Spielbedingungen abändern oder einschränken.
 Gerichtsstand ist für beide Partner Idar-Oberstein. Dies gilt gleichermaßen für das gerichtliche Mahnverfahren auch bei Nichtkaufleuten.
 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäfts- und Spielbedingungen bleiben vorbehalten.